UmbauStadt · Urbane Konzepte · Stadtplanung · Architektur

Arzberg

Bebauungsplan Schumannareal

Erstellung des Bebauungsplans mit parallelem FNP-Änderungsverfahren in Kooperation mit freiraumpioniere Landschaftsarchitekten

2014–2015

UmbauStadt erstellt für die Stadt Arzberg den B-Plan »Lebenshilfe im Schumannhof« inklusive FNP-Änderungsverfahren. Unterstützt wird UmbauStadt dabei von den Landschaftsarchitekten der freiraumpioniere aus Weimar.

Seit die Porzellanindustrie in Arzberg ihre Produktion auf dem Schumanngelände eingestellt hat, wird über neue Nutzungsmöglichkeiten für die Gebäude und Freiflächen nachgedacht. Die Areale der ehemaligen Schumann- und Aktien-Porzellanfabriken wurden im gesamtstädtischen Konzept als die wichtigsten Umstrukturierungsgebiete Arzbergs benannt.

Das Schumann-Areal ist ein wesentlicher Baustein des Umbaukonzepts in Arzberg und erfährt als Sanierungsgebiet fördertechnisch höchste Priorität. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt wird das Areal als Umstrukturierungsgebiet mit höchster Priorität beschrieben. Insgesamt bietet der Bereich der Schumann-Fabrik durch seine Nähe zur Innenstadt und seine reizvolle Lage im Röslautal gerade für freiraumplanerische Zwecke ein Potenzial.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans »Lebenshilfe im Schumannhof« umfasst ca. 11,4 Hektar.

Das Gelände der ehemaligen Porzellanfabrik Schumann ist in seiner Lage und durch seinen Gebäudebestand von zentraler stadtstruktureller Bedeutung für Arzberg. Ziel des Umbaus muss es sein, für die Identität des Areals und der Stadt Arzberg wichtige Gebäude wie die Schumann-Villa, die »Ökonomie« und die Taubenhäuser (siehe Fotos) zu sanieren und mit neuen Nutzungen zu belegen.

In zweiter Hinsicht soll die Freiraum- und Erholungsfunktion des verbleibenden Plangebietes durch das Bebauungsplanverfahren gesichert werden. Die Sicherung der Belange des Naturschutzes sowie der Schutzgüter Mensch und Tier werden hierbei im Vordergrund stehen.

Um die geplanten Vorhaben zu verwirklichen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese Änderung erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes »Lebenshilfe im Schumannhof« gem. §8 Abs. 3 BauGB.